Brandschutzhelfer
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwor-
tung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche
Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Be-
schäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Ausbildung im Sinne dieser Schrift ist die Verbindung einer fachkundigen Unter-
weisung mit einer praktischen Übung. Für diese Ausbildung sind Anforderungen
an die verantwortlichen ausbildenden Personen definiert, um sicherzustellen,
dass das Erlernte in sicherer Art und Weise umgesetzt werden kann.
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über
die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutz-
einrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungsein-
richtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht-
und Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden. Dazu bieten sich
z. B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstal-
tungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an.
Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Rahmen der Erstunterwei-
sung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungs-
beurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brand-
gefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach
Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der
Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte,
betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit ein-
geschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die
Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutz-
helfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B.
durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.