Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln, die die Feuerwehr benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können. Sie sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Sie liefern der Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage ermöglichen, und tragen unter Umständen dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben sie Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.
Feuerwehrpläne bestehen aus vier Teilen:
Übersichtslageplan: Er besteht aus dem Grundrissplan des gesamten Objektes mit Bezeichnung und Geschossangaben der einzelnen Gebäude, Brandabschnitte, Zugänge bzw. Zufahrten, Flächen für Feuerwehr sowie der Darstellung der unmittelbaren Umgebung des Objektes (Nachbargebäude, Nutzung, Straßen, Löschwasserversorgung auf dem Grundstück sowie in unmittelbarer Umgebung).
Objektpläne (Geschosspläne): Sie enthalten die Pläne der einzelnen Gebäude, Treppenhäuser, FW-Aufzüge, Gefahrenbereiche, Brandabschnitte und -wände, RWA-Bedienstellen, Hydranten- und Steigleitungen, Brandmeldeanlagen (BMA), Sprinkleranlagen unter Verwendung der entsprechenden Symbole. Bei besonderen Gefahrenbereichen kann von den Behörden ein zusätzlicher Detailplan gefordert werden.
Verzeichnis mit Legende: Es führt die einzelnen Gebäude mit der jeweiligen Nutzung und Hinweis auf den zugehörigen Objektplan auf. Die Legende enthält die Darstellung und Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole.
Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation: Es enthält eine Auflistung der gelagerten und verwendeten Gefahrstoffe, mögliche Schutzmaßnahmen, zu verwendende Löschmittel sowie allgemeine Informationen nach Angabe der Brandschutzdienststelle.